Wie mehrere Seiten berichten hat Heise im Rechtsstreit mit der Musikindustrie eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München hat es dem Onlinemagazin untersagt auf die Internetseite von Slysoft, dem Hersteller von AnyDVD, zu verlinken. Der gesamte Fall kann auf der speziell von Heise eingerichteten Seite nachgelesen werden.
Die Argumentation eines Sprechers der Musikindustrie ist höchst erheiternd “Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird.” Also wenn ich zur Seite des Amazon Kindle’s verlinke ist das doch auch keine Aufforderung den zu kaufen. Und wenn ich zur Seite der amerikanischen Regierung verlinke heisst das ich unterstütze die Todesstrafe?
Und dann ist DVD’s kopieren ja auch von einer etwas anderen Qualität als Bombenbauanleitungen, Al-Quaida Rekrutierungsseiten oder Kinderpornografie. Im Falle von Copyrightverletzungen ist doch “Information” und “Kommunikation” ein wichtiges Mittel um Transparenz zu schaffen.
Abgesehen davon ist die Hompage von Slysoft ja kein Geheimnis! Egal in welche Suchmaschine man den Namen eingibt, die offizielle Seite ist der erste Treffer. Verletzt Google nicht die Pressefreiheit wenn es zu Slysoft verlinkt?Hat die Musikindustrie die Münchner Richter bestochen oder existieren da irgendwelche anderen “guten Beziehungen” der Musiklobby in die Bayrische Hauptstadt?
Eine traurige Entscheidung, die offensichtlich von Richtern getroffen wurde, die das Internet und die Grundfunktionsweise des Hypertext nicht verstanden haben.




Leave a Reply